Google Fonts Checker

Prüfen Sie kostenfrei, ob Ihre Webseite abmahngefährdet sind. Wir untersuchen Ihre Seite unverbindlich auf Einbindung von Google Services (Google Fonts, Youtube, Google Maps, Google Tag Manager, Google Analytics).

Weitere Informationen zu Google Fonts und warum diese problematisch sind, finden Sie weiter unten.

Anleitung zur Nutzung des Google Fonts Checker

Bitte geben Sie im Formular die URL Ihrer Webseite ein. Unser Tool prüft daraufhin, ob Sie Google Services einbinden.

1. Öffnen Sie Ihre Webseite in einem neuen Tab. (Strg + T)
2. Kopieren Sie die URL aus der Adresszeile Ihres Browsers. (Strg + A -> Strg + C)
3. Fügen Sie die URL in unser Formular ein und lassen die Prüfung durchführen. (Strg + V)
4. Nun sollten Sie entweder ein positives Ergebnis erhalten oder einen Hinweis auf die eingesetzten Services.
5. Kontaktieren Sie uns gerne für weiterführende Hilfe.

Schritt 1 - Anleitung Google Font Checker - HappyWorx
Schritt 1: Neuen Tab öffnen.
Schritt 2 - Anleitung Google Font Checker - HappyWorx
Schritt 2: In die Adresszeile klicken -> Strg + A -> Strg + C

Ergebnis nach Durchführung...

Wir helfen gerne weiter

Bei dir wurden Google Fonts festgestellt und somit ein Datenschutzverstoß? Wir beheben schnell und unkompliziert das Problem.  Melde dich gleich bei uns per Telefon:(+49)5121 9347173 oder direkt hier:
Google Inc. stellt auf https://fonts.google.com/ eine Bibliothek mit 1.442 Open-Source-Schriftfamilien zur Verfügung. Diese Schriftarten dürfen prinzipiell kostenlos genutzt werden.
Hier gibt es zwei Varianten:
  1. Dynamisch
  2. Die Schriftarten werden mit einem Code-Snippet in den HTML-Code der Webseiten eingebunden, entweder per @import oder .
    Meist passiert dies automatisch, sofern man Templates oder Content-Management-Systeme, wie Joomla, WordPress und Co. verwendet.

    Schnell ist man bei einer Datenschutzverletzung, obwohl man die Schriftarten unwissentlich eingebunden hat. Aber wie ein altes Sprichwort heißt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“

  3. Statisch
  4. Sie können die gewünschte Schriftart von Google herunterladen und auf den eigenen Webserver hochladen, von wo aus die Datei lokal in die Website eingebunden wird. Besuchen Nutzer:innen eine solche Website, wird keine Verbindung zu Google-Servern aufgebaut. Datenschutzrechtlich ist diese Form der Einbindung daher unkritisch.

Sofern Google Fonts dynamisch eingebunden sind, wird beim Besuch der Website der Google-Server angefragt, auf welchen die Schriftart nachgeladen wird. Ähnlich sieht es mit anderen Google Services, wie Youtube oder Analytics aus. Hierbei wird auch die IP-Adresse des Besuchers oder der Besucherin übermittelt.

Die IP-Adresse wird jedoch als personenbezogene Daten gewertet und somit bedarf dieses eine Einwilligung durch den Nutzer. Zum Beispiel in Form eines Cookie-Banners.

Das Landgericht München hat im Jahr 2022 einer Klage stattgegeben, welche durch die Weitergabe der IP-Adresse an Google das Persönlichkeitsrecht verletzt sah. In Folge musste der Website-Betreiber:in eine Geldbuße an den oder die Geschädigte zahlen. Seitdem Urteil haben sich gehäuft Anwälte darauf spezialisiert, Unternehmen und Vereine dafür abzumahnen. Also checken Sie jetzt, ob du abgemahnt werden kannst und melde dich bei uns!
Immer mehr Medien schreiben über die Abhmahnwelle aufgrund von Google Fonts: In Österreich hat dies ein Anwalt dermaßen professionalisiert, dass er nun mit seinem Vorgehen in den Medien ist. Bitte prüfe jetzt kostenlos deine Website, bevor das Abmahnschreiben ins Haus flattert.

Solltest du Fragen haben, melde dich unverbindlich bei uns.
Dein HappyWorx-Team!